ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Haftungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Rechtsgeschäfte (z.B. Verträge, Dienstleistungen) zwischen der NextGad GbR. (“Agentur”) und ihrem Vertragspartner (“Kunden”), soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegengesetzte oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausgeschlossen. Die Bedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

  1. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsarten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

2.2. Maßgeblich für die Durchführung des jeweiligen Auftrages ist die schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Aus dieser gehen die vertraglich bestimmbaren Pflichten der Parteien hervor. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich in den Vertrag einbezogen werden.

2.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten alle Aufträge des Auftraggebers als Festaufträge. Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren. Laufzeiten richten sich jeweils nach der schriftlichen einzelvertraglichen Vereinbarung. Sofern sich eine Verzögerung der Auftragsdurchführung aus dem Handeln des Kunden ergibt, insbesondere aufgrund fehlender Zurverfügungstellung von Materialien oder fehlender Freigaben, so verlängert sich der Leistungszeitraum um diese Verzögerungen

2.4. Die Agentur hat das Recht auch mit mittelbaren und unmittelbaren Wettbewerbern des Kunden Verträge zu schließen und Geschäftsbeziehungen einzugehen.

  1. Preise und Zahlung

3.1. Die Preise sind Europreise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen sind Rechnungen von der Agentur sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechts-kräftig festgestellten Forderungen ist, ist ausgeschlossen.

3.5. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die m.i.b GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

  1. Lieferzeiten, Laufzeit, Kündigung und Stornierung

4.1. Die Laufzeit des Vertrages zwischen Agentur und Kunden sowie etwaige ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen. (Ziffer 2.2.)

4.2. Enthält ein unbefristeter Vertrag keine Vereinbarung zu den ordentlichen Kündigungsfristen, kann dieser von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Erklärung bei der jeweils anderen Vertragspartei maßgeblich.

4.4. Bei der Beauftragung Dritter (Medienpartner) gelten für Buchungsänderungen, Stornierungen oder Reklamationen die Bestimmungen des jeweiligen Dritten (z.B. Medienpartner, Medien oder Produzenten). Die Kosten für nicht stornierbare Buchungen trägt der Kunde.

4.5. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Agentur  die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen seitens der Agentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.7. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die NextGad GbR. nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

  1. Sonstige Rechte und Pflichten

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Produktinformationen, Vorlagen, sonstigen Unterlagen, Materialien und Informationen (zusammenfassend im Folgenden “Material” genannt) rechtzeitig sowie vollständig und fehlerfrei zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert, alle in seiner Sphäre liegenden erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, um der Agentur die Erfüllung ihrer aus diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu ermöglichen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nach, wird die Agentur so lange von ihrer Leistungspflicht befreit, bis der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt.

5.2. Sofern und soweit der Kunde der Agentur Material zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten überlässt, sichert er zu, dass er zur Übergabe und Nutzung des Materials berechtigt ist. Der Kunde verwendet und überlässt der Agentur kein Material, das Dritte in ihren Rechten (insbesondere Namens, Schutz- und Urheberrechte) verletzt, ungesetzlich ist (insbesondere kein Verstoß gegen Straf- oder Wettbewerbsrecht) oder gegen die guten Sitten verstößt. Er sichert zu, dass ihm die Rechte an dem überlassenen Material einschließlich der Inhalte zustehen. Diese Zusicherungen gelten insbesondere auch im Hinblick auf die rechtlichen Bestimmungen der Länder, in denen das Material, dessen Inhalte und Werbemaßnahmen bestimmungsgemäß verwendet und/oder veröffentlicht werden. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen, die Dritte in diesem Zusammenhang, gleich aus welchem Rechtsgrund, erheben, vollumfänglich frei. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung der Agentur.

5.3. Sofern bei der Durchführung des Auftrages eine Weitergabe des überlassenen Materials an Medienpartner oder Dritte erfolgt trifft die Agentur keine Pflicht zur Prüfung dieses. Diese liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Eine Haftung der Agentur oder sonstige Ansprüche des Kunden gegen die Agentur sind ausdrücklich ausgeschlossen Ebenso verpflichtet sich der Kunde die Agentur von etwaigen Regress- oder Schadensersatzansprüchen der Medienpartner oder Dritten freizustellen die aufgrund der Weitergabe der vom Kunden übergebenen Materialien entstehen.

5.4. Der Kunde räumt der Agentur sowie Medienpartnern der Agentur an dem zur Verfügung gestellten Material die weltweiten, auf die Laufzeit des Vertrages befristeten einfachen Nutzungsrechte ein, sofern und soweit dies für die Erfüllung der Pflichten der Agentur erforderlich ist. Der Kunde garantiert, über diese Rechte verfügungsberechtigt zu sein.

5.5. Die Agentur hat das Recht, Material wegen seiner Herkunft, seines Inhalts, seiner Form oder seiner technischen Qualität sowie aus den in Ziffer 3.3. genannten oder ähnlichen Gründen abzulehnen und zu löschen (Ablehnungsbefugnis). Die Agentur ist nicht verpflichtet, Material und dessen Inhalt vorab auf deren rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Die Agentur ist insbesondere berechtigt, Werbemaßnahmen auszusetzen, zu löschen oder löschen zu lassen, wenn sie wegen eines behaupteten Verstoßes gegen Rechte Dritter oder eines behaupteten rechtwidrigen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen wird. Die Vergütungspflicht des Kunden in den vorgenannten Fällen entfällt nicht. Etwaige Schadensersatzansprüche der Agentur bleiben hiervon unberührt.

5.6. Im Falle des Vorliegens einer Ablehnungsbefugnis (vgl. Ziffer 3.7.) ist die Agentur daneben zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrages gegenüber dem Kunden berechtigt.

5.7. Der Kunde hat der Agentur innerhalb angemessener Frist, in der Regel nicht mehr als zehn Werktagen, mitzuteilen, ob er einen von der Agentur unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen annimmt, diesen mit oder ohne Änderungen anzunehmen bereit ist oder ihn ablehnt. Nimmt der Kunde den von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf ohne Änderung an, so gilt dies gleichzeitig als Genehmigung des mit dem Vorschlag der Agentur verbundenen Kostenvoranschlags.

5.8. Nutzungsrechtliche Gebühren, Entgelte, Abgeltungen oder Ähnliches (z.B. GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben etc.) hat der Kunde zu tragen.

5.9. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte der Agentur – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen, soweit die Agentur nicht einen höheren Schaden nachweist.

5.10. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung der Agentur sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Die Agentur ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur unverzüglich von Pfändungen oder sonstigen Rechten Dritter zu unterrichten.

5.11. Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Werbemittler (z. B. Werbeagentur) handelt, der die Agentur mit Werbemaßnahmen auf Veranlassung eines Kunden beauftragt, tritt dieser seine Forderungen in Höhe der Ansprüche von der Agentur zur Sicherung derselben ab. Die Agentur nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist in diesem Fall zur Einziehung der abgetretenen Forderungen für die Agentur berechtigt, wenn und soweit er die ordnungsgemäße Weiterleitung der eingezogenen Beträge an die Agentur sicherstellt. Kann der Kunde hierfür keine Gewähr bieten, so hat er die Agentur hiervon unverzüglich zu unterrichten, damit diese selbst aus abgetretenem Recht vorgehen kann. Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher – auch künftiger – Forderungen von der Agentur gegen den Kunden. Sie erlischt erst mit kompletter Ausgleichung aller Forderungen von der Agentur.

  1. Gewährleistung/Hardware

6.1. Dem Kunden ist bekannt, dass unsere Preise den nachfolgenden Gewährleistungsbedingungen entsprechen.

6.2. Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Neuteile frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 24 Monate.

6.3. Die Gewährleistung erstreckt sich bei sachgemäßer Anwendung auf alle defekten Bauteile. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Sie entfällt in vollem Umfang des Auftrags bei unsachgemäßer Benutzung oder außergewöhnlicher Beanspruchung der Geräte.

6.4. Bei Nichtbefolgung unserer Betriebs- oder Wartungsanweisungen, von uns nicht kontrollierter Änderungen unserer Produkte, Auswechslung einzelner Teile oder Verwendung nicht von uns stammender Materialien und solchen, die nicht unseren Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede auf das gesamte Auftragsvolumen bezogene Gewährleistung.

6.5. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes schriftlich mitzuteilen.

6.6. Liegt uns die Mängelbescheinigung des Käufers vor, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass:

  1. a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und Rücksendung an uns geschickt wird.
    b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält, während von uns Servicetechniker zur Reparatur zum Kunden geschickt werden. Die Auswechslung des schadhaften Teils erfolgt gratis. Die Nachbesserung aufgrund einer Reparatur erfolgt mit Vergütung zu unserem jeweils geltenden Reparaturstundensatz. Bei Verlangung nach Gewährleistungsarbeiten an einem vom Käufer bestimmten Ort werden die der Gewährleistung unterliegenden Arbeiten nach vorbezeichneter Maßgabe berechnet, während weitere Arbeitszeit und Reisekosten nach unseren Standardsätzen auszugleichen sind. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns frei wieder ausgeliefert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche verfallen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der geschädigten Lieferungsgegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

6.7. Minderung sowie Schadensersatzansprüche aus jeglichem Grund – auch für Folgeschäden- sind ausgeschlossen. §276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

  • Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
    Nur unsere Mitarbeiter dürfen Nachbesserung betreiben. Werden Mitarbeiter anderer Firmen zur Nachbesserung herangezogen, verliert der Kunde die vorgenannten Gewährleistungsrechte.
  1. Schlussbestimmungen

7.1. Alle Vereinbarungen, gleichgültig, ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen von der Agentur bzw. seitens seines Personals sind in jedem Fall nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Agentur bestätigt worden sind.

7.2. Die Agentur kann die AGB für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Angebotes jederzeit ändern. Der Kunde erklärt, mit der Anwendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf bereits vor der Änderung geschlossene Verträge einverstanden zu sein, wenn die Agentur den Kunden darauf hinweist, dass eine Änderung der AGB stattgefunden hat und der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Abänderung widerspricht.

7.3. Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7.4. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

7.5. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden aus oder in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitzt der Agentur, derzeit Baden-Baden. Dies gilt auch dann, falls der Kunden bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Agentur aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden vom  Kunden die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

8.2. Der Kunde  ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handhabung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

8.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Agentur hingewiesen und dieser unverzüglich benachrichtigt.

8.4. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage vor.

  1. Abtretungsverbot
  • Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmen.
  1. Datenschutz
  • Die Agentur ist berechtigt, die bzgl. der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen enthaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.